Den Leserbrief von Joachim Bruder (Vorstand des KV Aschersleben/Staßfurt), sollte man als Anlass nehmen darüber nach zu denken wie für uns Geflügelzüchter das „Problem Vogelgrippe“ in der Zukunft aussehen soll.
Da nach der Aufstallungsverordnung im Jahr 2005 auch ein „Ausstellungsverbot“ für Geflügel verordnet wurde, erhebt sich die Frage (?) Für wen und für welche Ausstellungen????.
Es ist auf keinen Fall nachvollziehbar, das eine Kreisschau verboten wird und im Nachbarkreis hingegen erlaubt wird, aber die Züchter aus dem einen Kreis von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der kurze Transportweg in geschlossenen Behältern, aus dem Stall (amtlich verordnet) zur Ausstellung schließt ja eine Ansteckung mit Sicherheit aus. Für die kleinen Vereine sind ihre Lokal- Bezirks- oder Kreisschauen, meist die einzige Möglichkeit außer den geringen Mitgliedsbeiträgen ihre „Vereinskasse“ etwas aufzufüllen und Ihren Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten ihre Tiere der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hier drängt sich die Vermutung auf, das die zuständigen „Amtlichen Stelle“ überfordert sind, oder frei nach „Gutdünken“ handeln(????)
Anders sieht es bei den Grosschauen oder Sonderschauen aus. Da werden unter Zu Hilfenahme der „Ausnahmeregelungen“ in den Gesetzen und “Verordnungen“ die Ausstellungen zugelassen, und das obwohl die Ausstellungstiere aus den letzten Winkel Deutschlands angeliefert werden.
Da steht wahrscheinlich das wirtschaftliche Interesse der „Prominenten“ Aussteller und Ihrer „Lobby“ im Hintergrund??????????????????????? Na ja die kleinen Vereine haben ja zumeist keine Hallenmieten zu zahlen (Ausstellungshallen Neu zu Bauen, woher das Geld??) und das Standgeld beträgt auch nur ein paar Euro. Also, da entsteht ja kein Schaden, oder????? hat der zuständige Amtsveterinär keine Lust bei der Einlieferung die Vorgeschriebenen Papiere zu Kontrollieren???????????????
Nun zur Vogelgrippe 2006.
Das Chaos geht weiter. Trotz der „Generalprobe“ 2005 ist das Passiert, was sich keiner gewünscht hat. Man hat doch glatt vor der Insel Rügen verendete Vögel gefunden, die eigentlich nicht im Verdacht standen das sie sich mit der „Vogelgrippe“ infizieren könnten. Aber sie waren es.
Obwohl verendete Tiere nicht sofort eingesammelt werden konnten wurde nun die “ Notfallplanung“ mit erneuten Aufstallungsverbot, Einrichten von „Sperrbezirken“ und „Schutzzonen“ sowie das in Stellung bringen der „Tötungsmaschine“ zum Keulen ganzer Bestände eingeleitet. Das vorsorgliche Impfen ist mangels geeigneten Impfstoff nicht möglich und wird im Interesse der Nutzgeflügelhalter (Exportverbot nach Impfung) abgelehnt.(??) Obwohl schon in den 90ger Jahren ein(nicht nur) namhafter Wissenschaftler die Gefahr erkannt hatte und zur Entwicklung von entsprechenden Impfstoffen aufgefordert hatte, er wurde ausgelacht. Bei uns ist nun die “Vogelgrippe“ weiter gewandert und hat auch das schöne Bayernland erreicht. Anfang März wurden einen Zuchtbetrieb (Wirtschaftsgeflügel) 200 Jungenten aus Niedersachsen geliefert, (Transportweg ca.500Km) 6 (in Worten sechs) Tiere lagen am nächsten Morgen tot im Stall. “Wir müssen schneller sein als die Seuche“ erklärte Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf 8 (in Worte) Acht) Tierärzte griffen zur Spritze. am nächsten Morgen waren alle 410 Tiere(Enten und Hühner) tot. Der erste Schnelltest hat ergeben Influenza A. Das Friedrich Löffler Institut hat aber keinen Verdacht auf „Vogelgrippe“ bestätigt. Zu spät für die Tiere und dem Halter. Wir können uns Zögerlichkeit nicht leisten erklärte der Leiter des Krisenstabes. Um kein Risiko einzugehen, sei sofort im Sinne des Seuchenrechts die Keulung angeordnet worden. Da muss ich mal Zwischenfragen: Als ehemaliger Liebhaber und Züchter des Wassergeflügels ist mir aus eigener Erfahrung bekannt, das es bei Jungtieren auch noch nach ca.4 Wochen passiert, das Jungtiere über Nacht ohne erkennbare Anzeichen aus verschiedenen Gründen eingehen. Eventuell kommt auch der Stress des Transportes als Ursache in Frage. Ich habe nicht Studiert, bin also kein Tierarzt und kann nur den Kopf schütteln das „Tierärzte“ einen Unwissenden Umweltminister, ohne das eine Konkrete Diagnose Vorliegt, die sofortige Keulung empfehlen. Der Aufwand die Kosten und die Verunsicherung der Bevölkerung sowie die Missachtung des Tierschutzes kann man im Nachhinein nicht mit Hinweise auf ein fragwürdiges „Seuchenrecht“ Begründen. Hier wurde eine Existenz vernichtet. In der letzten Zeit wurden wir als Züchter und Halter immer wieder mit Neuen Eilverordnungen überrascht und verunsichert. Neue Situationen erfordern selbstverständlich auch Neue Maßnahmen. Aber es sollte selbstverständlich sein, das die getroffenen Maßnahmen nachvollziehbar und nicht blanker „Aktionismus“ sind.
Die Anordnung der „Aufstallung“ widerspricht unseren Vorstellungen des Tierschutzes. Eine Artgerechte Haltung und Nachzucht ist unter diesen Umständen nicht möglich und es bestehen berechtigte Zweifel ob mit dieser Maßnahme eine Verbreitung des Erregers wirksam zu bekämpfen ist. In Gebieten der bekanten Vogelzuglinien mag es sinnvoll sein eine Aufstallung anzuordnen aber Abseits der Fluglinien sollte man doch nach anderen Möglichkeiten suchen. Vor allen ist es wichtig die Entwicklung eines geeigneten Impfstoffes voranzutreiben, um eventuell eine Notimpfung durchführen zu können, eine flächendeckende Tötung ganzer Bestände sollte nicht als einzige Möglichkeit gelten, da ja das Wildgeflügel ohnehin nicht erfasst werden kann.
Wichtig für uns Kleintierzüchter ist zu Wissen wie wir für die kommende Ausstellungssaison planen können. Eine sorgfältige Einlasskontrolle bei der Einlieferung durch die Amtstierärzte müsste ausreichen, da ja jeder Züchter Erkrankungen in seinen Bestand ohnehin Melden muss. Die Begutachtung der Tiere beim Züchter durch den Amtsveterinär ist mit hohen Kosten verbunden und dürfte aus Personalmangel nicht den gewünschten Erfolg garantieren. Die Ausstellungstiere müssen lange vor beginn der Ausstellung gemeldet werden, (Halter und Tier sind bekannt). Die Tiere sind mit geschlossenen Ringen gekennzeichnet, werden in geschossenen Behältern zur Ausstellung gebracht und die Ausstellungen finden ohnehin in geschlossenen Räumen statt. Wo besteht da eine erhöhte Ansteckungsgefahr ?.
Ich kann nur hoffen, das der Gesetzgeber und die Zuständigen Behörden die entsprechenden Vorgaben für uns Züchter schnellsten treffen, damit wir nun Wissen wie es weitergehen soll. Der Schaden durch die bereits getroffenen Maßnahmen ist schon groß genug, ansonsten ist zu erwarten, dass ein Grosteil der Züchter aufgibt und die Zuchtarbeit zur Erhaltung unseres Rassegeflügels erheblichen Schaden nimmt.
Man möge mir die manchmal etwas Ironische Art dieses Berichtes verzeihen, aber in anbetracht des „Trommelfeuers aus allen Richtungen“ zur „Vogelgrippe“ vom Gesetzgeber und allen anderen Verbänden und Wissenschaftlern bleibt mir als „Normalmensch“ nur diese Art des „Galgenhumors“, da man ja nicht erkennen kann wer was will und was man tun soll.
Mit freundlichen Züchtergruß.
Heino Bock
26.03.2006
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