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Leserbrief von H.Bruder (Vorstand KV Aschersleben/Staßfurt)
 
Der Bericht wurde nach Rücksprache mit dem Vorstand des KV
Aschersleben/Staßfurt Joachim Bruder zur Veröffentlichung auf der Internetseite des Wassergeflügelvereins Sachsen Anhalt freigegeben.

Dafür Bedanke ich mich recht herzlich.
Heino Bock .
 

Über den(Un)Sinn der Verordnung zur Klassischen Geflügelpest

Dem Kreisverband Aschersleben/Staßfurt gehören 27 Vereine aus 4 Landkreisen an. Zu Beginn unserer Ausstellungssaison wurden in ganz Deutschland die Verordnungen zur Klassischen Geflügelpest wirksam und sehr unterschiedlich und höchst ungerecht durch die Veterinärämter Umgesetzt. So hatte das Veterinäramt Aschersleben/Staßfurt jegliche Ausstellungen mit Wassergeflügel, Hühnern und Zwerghühnern im eigenen Landkreis untersagt, das Ausstellen dieses Geflügels aber in anderen Landkreisen erlaubt.
Unsere Kreisschau Anfang Dezember hatte der Verein Förderstedt/Staßfurt übernommen. Förderstedt liegt aber im Landkreis Schönebeck und das Veterinäramt Schönebeck hat Schauen mit o.g Geflügelarten erlaubt, aber nur Ausstellern aus dem eigenen Landkreis. Nun verstanden die Züchter/innen die Welt nicht mehr. Im eigenen Landkreis dürfen Sie nicht Ausstellen, im benachbarten dürfen sie, werden aber hier ausgesperrt. Rassegeflügelschauen finden zu diesem Zeitpunkt ohnehin in geschlossenen Räumen statt, so dass die „Aufstallung“ überhaupt nicht unterbrochen wird und es auch ausgeschlossen ist dass zum Beispiel Wildgänse mit den ausgestellten Tieren in Berührung kommen. Es kann nicht sein, dass jedes Veterinäramt in schikanöser Form diese ohnehin fragwürdigen Verordnungen umsetzt; oder hat man hier die Querelen der anstehenden Gebietsreform mit einfließen lassen? Kompetenzgerangel und Rechthaberei sind hier fehl am Platze.
Immer wieder wurde vor Oktober betont, dass die Gefahr einer Übertragung der „Vogelgrippe“ durch Wildvögel eher gering ist, trotzdem wurde dann die Aufstallung durch Personen angeordnet, die wohl eher Gänse als Weihnachtsgans und Hühnervögel als Brathähnchen kennen und meinten sich hier profilieren zu müssen. Diese Ungleichbehandlung- oder sollte man besser von einer Bevormundung der Rassegeflügelzüchter/rinnen sprechen- lehnen wir strickt ab. Hier zeigt sich vielmehr die Hilflosigkeit der übergeordneten Ämter oder ist es vielmehr die Interesselosigkeit?
Was soll überhaupt diese ganze Aufstallungsaktion, die auch als staatlich verordnete Tierquälerei bezeichnet werden könnte. Die enge der Ställe fördert Krankheiten und Untugenden. Im Ernstfall- der nie eintreten möge- würde auch eingesperrtes Geflügel gekeult werden, also warum dann erst aufstallen?

Mit dieser Information wollen wir auf Ungerechtigkeiten hinweisen, die sich so zugetragen haben, sich aber nicht wiederholen dürfen. Verharren die zuständigen Ministerien weiterhin in Agonie, muss jeder über eine Aufstallung zum Wohle seiner Tiere selbst entscheiden. Auch deshalb, weil durch unterschiedliche Auslegungen mit Sonder- und Ausnahmeregelungen die gern Herbeigeredete Gefahr „Vogelgrippe“ sich so äußerst wirklichkeitsfremd dem normal denkenden Menschen darstellt.

Ach ja, und wo sind denn plötzlich die Tierschützer in Deutschland geblieben?!

Vorstand des KV Aschersleben/Staßfurt Joachim Bruder.
01/2006


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