| Zum Thema Impfung führte er aus, dass selbst geimpftes Geflügel im Seuchenfall im Sperrbezirk, sprich in der 3km Zone um den Seuchenfall gekeult würde. Selbst bei einem Markerimpfstoff würde die Keulung aus diesen „seuchenrechtlichen Belangen“ wohl unumgänglich sein. Nach entsprechender Diskussion sahen die BDRG Vertreter ein, dass am heutigen Tag in der Diskussion um die Impfung keine Erfolge zu erwarten seien. So versuchte man die unbefristet verlängerte Stallpflicht, zumindest für uns Rassegeflügelzüchter, die wir nur kleine Bestände, auf relativ kleinem Auslauf mit absolut geringer Ansteckungsgefahr durch rastende Wildvögel halten, abzuwenden. Hier war die unmissverständliche Aussage unseres Ministers: ….“Ich habe eine neue Risikobewertung durch die Fachleute der Forschungsanstalt der Insel Riems vorliegen, nach dieser Risikobewertung habe ich mich zu halten. Mache ich eine Ausnahme, indem ich nicht auf die Spezialisten höre und ihren Tieren
Freilauf gewähre, begebe ich mich selbst in große Gefahr. Weiterhin können durch die Amtsveterinäre Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, es wird aber keine generelle Ausnahme für Rassegeflügel geben.“
Da sich die Mienen der BDRG Vertreter wohl sichtlich verfinsterten, wollte uns Herr Minister Seehofer wenigstens etwas Gutes tun. Obwohl er in diesem Jahr ein generelles Ausstellungsverbot geplant hatte, wird nun nach den Argumenten der BDRG Vertreter - dass die Tiere vom Stall, in geschlossenen Behältern zur Schau, in geschlossene Hallen verbracht und auf gleichem Wege wieder nach Hause kommen - geprüft, ob zumindest unsere Ausstellungen durchgeführt werden können. Weiterhin will er uns im Genehmigungsverfahren als offizielle Ringausgabestelle nach der Bundesartenschutzverordnung unterstützen.
Diese Zusagen in allen Ehren, kamen die BDRG Vertreter nicht umhin, ihrer Enttäuschung über die Gesprächsergebnisse Ausdruck zu verleihen. Die Frage bleibt: Wie soll es nun weitergehen? Obwohl Herr Seehofer die Verlängerung der Stallpflicht über den 30. April 06 bereits bekannt gegeben hat, muss er sich dazu noch die Zustimmung durch den Bundesrat einholen. Diese Zustimmung wird er sicher auch erhalten, die Frage ist nur wie schnell dies geschieht und was der BDRG bis dahin noch tun kann. Evt. müssen auch wir unserem Unmut in Form einer Protestkundgebung Ausdruck verleihen. Auf jeden Fall werden wir die Länderminister und Ministerpräsidenten anschreiben (geschehen am 24.04.06) mit der dringenden Bitte einer unbefristeten Stallpflicht flächendeckend nicht zu zustimmen. In bestimmten risikobehafteten Gebieten mag dies notwendig sein, aber nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet.
Wilhelm Riebniger
Präsident
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